OÖ Familienkarte

 

WICHTIGE HINWEISE für den Antragsteller/die Antragstellerin

Die Antragstellung ist gebührenfrei - Sie erhalten die OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion gratis!

 

Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion

  • Der Hauptwohnsitz der Eltern bzw. des Elternteiles mit denen/dem das Kind (die Kinder) im gemeinsamen Haushalt lebt (leben), ist in Oberösterreich.
  • Für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bezogen.
  • Von ausländischen Staatsbürgern/innen (ausgenommen Bürger/innen eines Mitgliedstaates der EU) ist der Nachweis eines Aufenthaltstitels (gültige Niederlassungsbewilligung oder positiver Asylbescheid) anzuschließen.
  • Elternteile, die getrennt von ihrem Kind (ihren Kindern) leben, können eine Familienkarte beantragen, wenn aus einer Scheidungsurkunde oder Unterhaltvereinbarung hervorgeht, dass ein Besuchsrecht besteht und der Wohnsitz des Antragstellers sowie des Kindes (der Kinder) in Oberösterreich liegt. (Kopie der Scheidungsurkunde bzw. Unterhaltsvereinbarung und Meldezettel des Kindes/der Kinder beilegen!)

Ablauf der Antragstellung

  • Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist dem zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bzw. Magistrat zur Bestätigung der Angaben vorzulegen. Die Gemeinde/der Magistrat übermittelt den Antrag dem Familienreferat des Landes OÖ.
  • Bei Wohnort Linz: Keine Bestätigung des Formulares erforderlich, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe beilegen.

Erhalt und Gültigkeitsdauer der OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion

  • Die OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion wird dem Antragsteller/der Antragstellerin zugesandt.
  • Die OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion ist bis 30.6.2014 gültig, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, ab welchem für ein Kind keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird. Bei Ablauf der Gültigkeit informiert das Familienreferat gerne über die Möglichkeit einer Verlängerung, sofern die Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ Familienkarte (siehe oben) noch gegeben sind.
  • Hinweis: Für die Nutzung der OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion kommen die diesbezüglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarif- und Beförderungsbestimmungen der ÖBB-Personenverkehr AG in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung.

Vorteile der OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion

  • Ermäßigungen bei verschiedenen oberösterreichischen Betrieben (z. B. im Freizeit-, Gastronomie und Dienstleistungsbereich), die als Partnerbetrieb familienfreundliche Angebote (z. B. in der Preis- und Tarifgestaltung) den oberösterreichischen Familien zur Verfügung stellen.
  • Kostenlose Kinderunfallversicherung bis zum Schuleintritt
  • Kostenlose Zusendung der neuesten Ausgabe des OÖ Familienjournals, in welchem interessante Informationen und Neuerungen für die Familie sowie die aktuelle Liste der Partnerbetriebe und deren spezielle Angebote enthalten sind.
  • Einladung zur kostenlosen Teilnahme an Veranstaltungen des Familienreferates des Landes OÖ.
  • Informationsvorsprung durch ständige Information der FamilienkartenbesitzerInnen über alle Neuerungen und Änderungen bei familienfreundlichen Förderungsmaßnahmen und familienorientierten Aktionen des Landes OÖ.
  • Gratisbezug der Publikationen des Familienreferates z.B. Kinder&Medien, Familienförderungen des Landes OÖ, usw.
  • Günstige Bahnfahrten in ganz Österreich (mind. 45% Ermäßigung für Elternteile, Kinder unter 15 Jahre gratis, Vorteilspreis für Jugendliche über 15 Jahre)

Weitere Informationen und Auskünfte

  • Telefonische Auskünfte: 0732/7720-11550 und 16263
  • Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an das Amt der Oö. Landesregierung, Familienreferat, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, E-Mail: familienreferat@ooe.gv.at, Fax: 0732/7720-216 455.
  • Antragsformulare erhalten Sie bei den Gemeindeämtern und Magistraten, den Informationsstellen des Landes (bei den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Oö. Landesregierung) sowie beim Familienreferat im Amt der Oö. Landesregierung.

Zustimmungserklärung des Antragstellers/der Antragstellerin

  • Mit der Antragstellung auf Ausstellung bzw. Antrag auf Änderung der OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion stimme ich zu, dass die von mir angegebenen Daten an Partnerbetriebe, bei denen Leistungen mit der OÖ Familienkarte in Anspruch genommen werden können und die auf der Homepage www.familienkarte.at unter „Vorteilsgeber“ abrufbar sind, übermittelt werden, und von diesen zum Zweck der Zusendung von Informationsmaterial per Post oder per E-Mail verarbeitet werden. Bei Beantragung des Newsletterdienstes stimme ich der Übermittlung von Informationen per E-Mail von Seiten des Familienreferates zu. Ein Widerruf dieser Zustimmungserklärung ist jederzeit mit Schreiben an das Familienreferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz (auch per Fax: 0732/7720-216 455 oder E-Mail: familienkarte@ooe.gv.at) möglich. Die Familienkarte verliert damit ihre Gültigkeit und darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingesetzt werden. Der Newsletterdienst kann auch direkt auf www.familienkarte.at abbestellt werden. Die Abbestellung des Newsletterdienstes berührt aber nicht die Gültigkeit der Familienkarte.
  • Ich verpflichte mich, jede Änderung in den Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion dem Familienreferat im Amt der Oö. Landesregierung unverzüglich mitzuteilen.