Finanzielle Unterstützung im Schuljahr

 

Schulbeginnhilfe

Für Schulanfänger gibt es vom Oö. Familienreferat die Schulbeginnhilfe einmalig in der Höhe von 100 Euro. Diese bedingt ein geringes Haushaltseinkommen. Die Anträge liegen in den Volksschulen auf. Verwenden Sie zur Berechnung unseren online Einkommensrechner.

Schulveranstaltungshilfe

Wenn mindestens 2 oder mehr Kinder im Pflichtschulalter einer Familie in einem Schuljahr an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen (in Summe mind. 8 Tage), kann unter der Voraussetzung eines geringen Familieneinkommens die Schulveranstaltungshilfe des Oö. Familienreferates beansprucht werden (100 Euro je Kind). Auch hier steht Ihnen unser online Einkommensrechner zur Verfügung.

OÖ Wintersportwoche

Für Wintersportwochen in OÖ gibt es darüber hinaus für alle Teilnehmer die Liftkarte vom OÖ Familienreferat gratis.

Schulbeihilfe

Eine Schulbeihilfe von bis zu 1.130 Euro jährlich gibt es bei sozialer Bedürftigkeit und günstigem Schulerfolg (Notendurchschnitt in den Hauptgegenständen von max. 2,9) ab der 9. Schulstufe.

Heim- und Fahrtkostenbeihilfe

Um eine Heim- und Fahrtkostenbeihilfe kann schon ab der 9. Schulstufe angesucht werden. Voraussetzung ist neben der sozialen Bedürftigkeit und einem Notendurchschnitt von 3,1 der nicht täglich zumutbare Hin- und Rückweg zwischen Wohnort und Schule.  Die Fahrtkostenbeihilfe wird in der Höhe von 105 Euro jährlich ausbezahlt. Die genaue Höhe der Heimbeihilfe wird aus einem Grundbetrag errechnet, von dem die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie das Einkommen der Schülerin/des Schülers (wenn vorhanden) abgezogen werden.

 

Die Landesförderungen können bis Ende des Schuljahres beantragt werden. Anträge für Schul- und Heimbeihilfe des Bundes sind bis 31. Dezember beim Landesschulrat zu beantragen. Die Formulare dafür liegen in den jeweiligen Schulen auf.

Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Für SchülerInnen in BHS, AHS und BMS kann ein Antrag auf Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen beim Landesschulrat bis 31. März des jeweiligen Schuljahres gestellt werden. Die Beihilfe von 180 Euro wird von der sozialen Bedürftigkeit und der mindestens 5tägigen Dauer der Schulveranstaltung abhängig gemacht. 

Weitere Infos unter www.familienkarte.at und www.help.gv.at

Schulstarthilfe des Bundes

Unabhängig vom Einkommen erhalten alle Eltern für jedes schulpflichtige Kind zwischen 6. und 15. Lebensjahr 100 Euro. Die Auszahlung erfolgt vom Finanzamt automatisch mit der Familienbeihilfe im September. D.h. die Eltern brauchen für diese Zusatzförderung keinen Antrag stellen.

 

Neu ist, dass im kommenden Schuljahr 2011/2012 auch erstmals der Schulbuchselbstbehalt für Eltern entfällt.