Projekt "Impulshilfe"


Projektarbeit am Bauernhof mit Jugendlichen

Informationen zum Einreicher

Sozialhilfeverband Perg
4320 Perg


Eine wesentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Familien in Belastungssituationen zu unterstützen. Wird ein Hilfebedarf festgestellt, wird seitens Familiensozialarbeiter*in der Kinder- und Jugendhilfe mithilfe fachlicher Interpretation der eigenen Wahrnehmung, der Wahrnehmung Dritter und der Fachexpertise zusätzlicher Professionen entschieden, ob eine Kindeswohlgefährdung aktuell vorliegt oder nicht. Diese Entscheidung hat folgend eine Auswirkung, ob ein Kind „vorerst“ fremdbetreut (VE = volle Erziehung) werden muss, mit Hilfe einer Unterstützung in der Erziehung (UdE) eine Gefahr „abgewendet“ werden kann oder ein Hilfebedarf vorliegt.
Liegt aktuell im rechtlichen Sinn derzeit keine Kindeswohlgefährdung vor, ergibt sich jedoch für die Entwicklung des Kindes/des Jugendlichen eine ungünstige Prognose, ist bei Freiwilligkeit der Familie eine Beratung und Hilfe in belasteten Familiensituationen möglich. Diese erste Beratung und Hilfe in belasteten Familiensituationen kann durch die Impulshilfe rasch mit eigenem SHV Personal abgedeckt werden.
Bevor Sozialarbeiter*innen aber eine Entscheidung betreffend mögliche Erziehungsmaßnahmen/Unterstützungsmaßnahmen treffen können, begeben sie sich in einen arbeits- und zeitintensiven Abklärungsprozess. Hierbei zeigt sich in der Praxis oft auf, dass kurze Hilfestellungen für die Familien meist ausreichen würden, um den Familienalltag weitgehend ohne zusätzlicher langfristiger Betreuung in Form einer UdE/VE zu sichern. In diesen Familien schaffen die Eltern weitgehend selbständig ihrer Erziehungsverantwortung nachzukommen und das Kindeswohl scheint nicht gefährdet, dennoch treten Erziehungsschwierigkeiten und wiederkehrende Probleme (Schulden, Straffälligkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, etc.) auf. Als sinnvoll wird hierbei erachtet, die Familien im Rahmen der Sozialarbeit zeitnah zielgerichtet zu „begleiten“ und wertvolle Impulse zu setzen, um langfristig kostenintensivere Maßnahmen möglichst hintan zuhalten oder eventuell verhindern zu können.

Definition Impulshilfe
Als Impulshilfe bezeichnet man ein Betreuungsangebot, das durch Familiensozialarbeiter*innen und durch Genehmigung des leitenden Referenten der KJH der Bezirkshauptmannschaft Perg eingesetzt wird. In der Impulshilfe erhalten Familien zielgerichtete Unterstützung im Erziehungsalltag (§ 20 Abs. 2 Z 4 und 5 Oö.KJHG). Die Ziele werden beim gemeinsamen Gespräch mit der Familie, Familiensozialarbeiter*in und zuständigen Impulshilfemitarbeiter*in definiert. Der Zeitraum der Impulshilfe wird von Familiensozialarbeiter*in vorgegeben.
Die Impulshilfe kann entweder während einer Abklärung oder als Ergebnis einer Abklärung in Form einer Förderung und Entlastung (FE) oder, in begründeten Einzelfällen, einer Unterstützung der Erziehung (UdE) zum Einsatz kommen.
Wenn die Impulshilfe im Rahmen einer laufenden Abklärung eingesetzt wird, kann Betreuer*in bereits erste Aufgaben mit der Familie gemeinsam erledigen und/oder für die in der Abklärung noch offenen Fragen eingesetzt werden. Hier liegt das Ergebnis der Sozialen Diagnose noch nicht vor. Der Vorteil einer Impulshilfe während des Abklärungsprozess liegt darin, dass Sozialarbeiter*in mit Hilfe der Impulshilfe noch mehr Einblicke in die Familie erhält und so zielgerichteter weiterplanen kann. Im Rahmen der Abklärung kann die Impulshilfe für bis zu 6 Monate eingesetzt werden.
Wenn die Impulshilfe im Rahmen einer Förderung und Entlastung eingesetzt wird, handelt es sich meist um Familien, die in der Ist-Situation (noch) weitgehend selbständig ihrer Erziehungsverantwortung nachkommen können bzw. das Kindeswohl aktuell nicht gefährdet ist, jedoch Erziehungsschwierigkeiten bzw. wiederkehrende Probleme vorliegen, welche auf lange Sicht eine ungünstige Prognose für die Entwicklung des Kindes anzeigen. Die Versorgung, Betreuung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen kann ohne professionelle Beratung, Aktivierung und Unterstützung nicht ausreichend gelingen. Daher wird die Impulshilfe in diesem Fall für bis zu 12 Monate eingesetzt. Das Ergebnis kann eine Verlängerung der Impulshilfe, eine Beendigung der Betreuung, oder eine Weiterbegleitung durch andere Maßnahmen z.B. PeSyFe (Perger System der Familienentlastung) oder eine UdE sein.
Wenn die Impulshilfe, in begründeten Einzelfällen, im Rahmen der Unterstützung der Erziehung eingesetzt wird, liegt bereits eine Kindeswohlgefährdung vor. Es ist aber zu erwarten, dass die Voraussetzungen für die Versorgung, Betreuung und Erziehung in der eigenen Familie durch zielgerichtete Hilfen ausreichend verbessert werden können. Auch hier wird die Impulshilfe für bis zu 12 Monate eingesetzt. Das Ergebnis kann eine Verlängerung der Impulshilfe, eine Beendigung der Betreuung, oder eine Weiterbegleitung durch andere Maßnahmen z.B. PeSyFe (Perger System der Familienentlastung) oder eine VE sein.
Ob weitere eventuelle Ausbaustufen der Impulshilfe notwendig, sinnvoll oder zielführend sind, wird die gelebte Praxis der nahen Zukunft zeigen (siehe Evaluierung in 1-2 Jahren).

Grundsätze der Impulshilfe
• möglichst früher Einsatz
• parallel als Unterstützung in der Abklärung (Ab) oder als Ergebnis einer Abklärung (FE, UdE)
• Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Familie, Freiwilligkeit der Familie notwendig
• unmittelbare Förderung des/der Kindes/r bzw. des/der Jugendlichen
• Orientierung an den Ressourcen der Familie
• Arbeit an den Zielen, die zu Betreuungsbeginn mit der Familie und Sozialarbeiter*in vereinbart wurden
• keine Kosten für die Familie
• Vertraulichkeit gegenüber Außenstehende (Beachtung DSGVO und Amtsverschwiegenheit)

Aufgaben der Impulshilfe
Orientieren sich an den vereinbarten Zielen und können umfassen:
• Unterstützung und Anleitung bei der Alltagsplanung (z.B.: Zeitstruktur, Verteilung der Aufgaben unter den Familienmitgliedern, etc.)
• Unterstützung und Beratung der Eltern bei Erziehungsthemen
• Anleitung zu einer kindgerechten und altersadäquaten Freizeitgestaltung
• Förderung von Eigenständigkeit
• Unterstützung bei der Ablösung der Kinder und Jugendlichen von der Familie; Begleitung der Jugendlichen in die Selbständigkeit
• Gestaltung und Leitung von Familiengesprächen
• Unterstützung und Anleitung bei Schulthemen zur Entlastung der Familie (ABER: keine Nachhilfe – Abgrenzung zu Check-In)
• Vernetzung mit Helfersystemen (Schule/Lehrstelle/Kindergarten, etc.)
• Begleitung bei Behördentermine bzw. Arztgesprächen
• Unterstützung bei der Beantragung von Beihilfen
• Vermittlung und Begleitung zu Beratungsstellen (z.B.: Point, Rainbows, Frauenberatung, Migrare, Schuldnerhilfe, Caritas, ProMente, etc.)

Zielgruppe der Impulshilfe
Familien, wo seitens Familiensozialarbeiter*in im Rahmen der Abklärung eine Impulshilfe als fachlich geeignete Unterstützung eingeschätzt wurde.
Familien, in denen die Versorgung, Betreuung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen ohne professionelle Beratung, Aktivierung und Unterstützung nicht ausreichend gelingt. Diese Familien verfügen grundsätzlich über eigene Ressourcen, benötigen jedoch vorübergehend und generell in einzelnen Lebensbereichen punktuell Hilfe (z.B.: aufgrund eines Schicksalsschlags, Wegfall des Einkommens, Überforderung mit Pubertät, Überforderung mit der Beeinträchtigung des Kindes, Schwierigkeiten in der Vernetzung mit Schule, etc.). Die Voraussetzungen für die Versorgung, Betreuung und Erziehung in der eigenen Familie können durch zielgerichtete Hilfen ausreichend verbessert werden.

Qualifikation
Für das Auswahlverfahren bedarf es vorab der Übermittlung eines Lebenslaufs und vorhandener für die Betreuung relevante Abschlüsse/Ausbildungen. Nach Übermittlung der Unterlagen wird Interessent*in zu einer Objektivierung eingeladen. Der leitende Referent der KJH Perg, die Geschäftsstelle des SHV Perg und die Projektleitung entscheiden, ob eine Aufnahme beim Sozialhilfeverband Perg erfolgt. Vor Erstellung des Dienstvertrages wird seitens der Kinder- und Jugendhilfe ein Strafregisterauszug eingeholt.
Besondere Aufnahmevoraussetzungen:
• abgeschlossenes Studium „Soziale Arbeit“ oder
abgeschlossene Ausbildung zur Sozialpädagogischen Fachbetreuung
• Personen ab dem vollendeten 21. Lebensjahr
• Führerschein und eigener PKW notwendig
• Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zwischen 0-21 Jahren
• Flexibilität in der Gestaltung der Betreuungskontakte und Selbstständigkeit
• telefonische Erreichbarkeit (sowohl für KJH als auch für Familie) nach Absprache
• Familie und Impulshilfebetreuer*in darf keine persönliche Beziehung verbinden
• Reflexions- und Konfliktfähigkeit

Rechtsgrundlage
Impulshilfe ist ein Sozialer Dienst des SHV Perg. Angeboten wird die Betreuung als sozialer Dienst im Sinne des gem. § 19 Abs. 2 und § 20 OÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014 i.d.g.F.
Kostenträger ist der Sozialhilfeverband Perg.
Da es sich um eine Fixanstellung handelt, werden seitens SHV/KJH Perg Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt (z.B.: Handy, Laptop, etc.).

Arbeitsauftrag und Tätigkeitsnachweis
Zu Beginn der Betreuung wird seitens Sozialarbeiter*in je nach Maßnahme entsprechend ein Schriftstück erstellt, welches unter anderem die Ziele für die Familie bzw. die Impulshilfe enthält. Der Arbeitsauftrag ist in einer schriftlichen Zielvereinbarung, die für jede betreute Familie erstellt wird, enthalten. Diese Vereinbarung wird beim Erstgespräch gemeinsam mit der zu betreuenden Familie, Sozialarbeiter*in, der Projektleitung sowie Impulshilfemitarbeiter*in besprochen und Mitarbeiter*in ausgehändigt. Zudem werden die Zielvereinbarungen seitens Sozialarbeiter*in bei Reflexionsgesprächen schriftlich festgehalten.
Zusätzlich wird seitens der Kinder- und Jugendhilfe ein ausführlicher Bericht eingefordert. Dieser Bericht muss von Betreuer*in vorab mit der zu betreuenden Familie besprochen und unter Einhaltung des Datengeheimnisses (§ 6 DSG) und EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der Bestimmungen über die Amtsverschwiegenheit (Art 20 Abs. 3 B- VG) bzw. § 84 OÖ. GDG 2002 an Sozialarbeiter*in zeitgerecht übermittelt werden. Die Übermittlung des Berichtes erfolgt über den offiziellen Mailverkehr.


Betreuungstagebuch
Mitarbeiter*innen führen pro Familie ein Betreuungstagebuch über die Kontakte. Dies unterscheidet sich zum Leistungsnachweis/zur Stundenübersicht und dem Bericht dahingehend, dass die Kontakte ausführlicher beschrieben werden. Das Tagebuch soll einen kurzen Einblick in die Kontakte geben. Bei schwierigen Betreuungskontakten besteht die Möglichkeit, auszugsweise Passagen aus den Betreuungstagebüchern zur besseren Darstellung der Problemstellung an Familiensozialarbeiter*in zu übermitteln.


Spesen
Impulshilfemitarbeiter*innen stehen monatlich 20 € pro Kind und 20 € pro Betreuer*in (in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Projektleitung mehr) pauschal für Spesen zur Verfügung. Damit kann Familien mit wenig Einkommen ermöglicht werden, dass mit Hilfe der Betreuung ab und an Unternehmungen im nahen sozialen Umfeld (z.B.: Spielepark, Tierpark, Hallenbad, etc.) möglich werden.
Zudem kann die Projektleitung nach Absprache mit dem SHV Perg Anschaffungen von pädagogisch wertvollen Spielutensilien und Arbeitsmaterialien tätigen, welches von dem/den Mitarbeiter*innen im Zuge ihrer Betreuung bei Familien verwendet werden kann (sinnvolle Spiele, Bälle, Bastelmaterialien, etc.).

Teambesprechung, Supervision, Fortbildung und Klausur
Die Impulshilfemitarbeiter*innen werden begleitet durch die Projektleitung.
Zusätzlich finden wöchentlich Teambesprechungen im Ausmaß von ca. zwei Stunden statt.
Teamsupervision findet alle 4-6 Wochen im Ausmaß von zwei Einheiten statt. In besonderen Fällen kann nach Rücksprache mit der KJH Perg bzw. der Projektleitung zusätzlich eine Einzelsupervision in Anspruch genommen werden. Die Kosten für die Supervision werden analog der Supervisionsrichtlinie der Mitarbeiter*innen des Landes OÖ beim SHV Perg in Rechnung gestellt.
Das Budget für Fortbildungen beträgt derzeit pro Mitarbeiter*in 400€ und 4 Tage innerhalb von zwei Jahren. Übersteigt eine Fortbildung das Budget, muss dies mit dem leitenden Referenten besprochen werden.
Nach Rücksprache mit der KJH Perg kann eine Teamklausur in Anspruch genommen werden. Die Kosten für die Klausur werden analog der Klausurrichtlinien der Mitarbeiter*innen des Landes OÖ beim SHV Perg in Rechnung gestellt.


Melde-, Verschwiegenheitspflicht und Einhaltung der DSVGO
Es besteht eine Meldepflicht analog der im § 37 BKJHG 2013.
Auf die Verschwiegenheitspflicht und Einhaltung des Datenschutzgesetzes seitens Impulshilfemitarbeiter*in wird im Dienstvertrag hingewiesen.

Anhang
Diverse Fallvignetten als Beispiele für Impulshilfe
Familie A: Psychische Probleme eines jugendlichen Mädchens
Es gab eine Gefährdungsmeldung der Schule, da sich ein jugendliches Mädchen selbst verletzte und lt. SuSA (Schulsozialarbeit) Suizidgedanken äußere. Bereits vor 2 Jahren zeigte das Mädchen eine depressive Verstimmung, jedoch wurde dies damals vom Vater negiert und Unterstützung abgelehnt. Nun lebt die Mutter in Trennung vom Vater (zuvor Betretungsverbot und einstweilige Verfügung) und übersiedelt derzeit aus dem gemeinsamen Haus in eine Wohnung in derselben Stadt. Die Tochter ist bereits im Krankenhaus angedockt, befindet sich in ambulanter Abklärung (medikamentöse Einstellung) und wurde für eine stationäre Aufnahme auf die Warteliste gesetzt. Die Mutter weist große Sorgen aufgrund des psychischen Zustands der Tochter auf. Ebenso ist sie im Umgang mit ihrer Tochter überfordert, da diese sich oftmals nicht an die Regeln zuhause hält (Handyzeiten, Ausgehzeiten, Streit). Die Mutter macht sich ebenfalls Sorgen um ihren jüngeren Sohn, weil dieser durch den großen Bedarf an Aufmerksamkeit der älteren Schwester und den Veränderungen im familiären Alltag oftmals zu kurz kommt.
Aufgaben der Impulshilfe bei Familie A könnten sein:
• Wie kann die Familie, vor allem die Mutter, im Alltag entlastet werden (Umzug, neue familiäre Situation, Termine im KH mit Tochter) – in welchen Bereichen gibt es evtl. einen Hilfebedarf?
• Stärkung der Mutter in ihrer Erziehungsverantwortung und -haltung: was genau braucht sie, damit sie Konflikte mit Tochter vorbeugen bzw. aushalten kann?
• Was braucht jüngerer Sohn in der derzeitigen Situation, damit es ihm gut geht?

Familie B: Erziehungsüberforderung einer alleinerziehenden Mutter
Die mütterliche Großmutter meldet sich und teilt mit, dass es seitens des mütterlichen Großvaters immer wieder zu verbalen und auch körperlichen Übergriffen kommt, wo gegen sich die Mutter kaum wehren kann. Zudem kommt es immer wieder zu Überforderungen der Mutter in der Erziehung ihres 5-jährigen Sohnes. Die Mutter ist bzgl. der Sorgen ihrer Mutter sehr offen und gibt an, dass die Beziehung zu ihrem Vater sehr konfliktreich sei und sie habe schon in der Kindheit Gewalt von ihm erfahren. Sie habe sich über die Jahre immer untergeordnet und versucht, alles zu tun um Konflikte zu vermeiden (Haushalt in Top Zustand). In der Folge hat die Mutter über die Jahre einen Putzzwang entwickelt, den sie derzeit über eine Therapie aufarbeitet. Der mütterliche Großvater sei auch ihrem Sohn gegenüber verbal und auch körperlich aggressiv. Er meint, der Junge brauche eine harte Hand. Die Mutter muss den Schutz ihres Sohnes gewährleisten, woraufhin der Großvater von der Mutter auf Unterlassung jeglicher Form von Übergriffen hingewiesen wurde. Die Mutter ist alleinerziehend und es gibt keinen Kontakt zum Vater. Aufgrund der Herabwürdigung des Großvaters gegenüber der Mutter, reagiert sie dem Kind gegenüber nervös. Dies wird vom Kind wahrgenommen, weshalb er seine Grenzen noch weiter austestet und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt (z.B. Weglaufen). Die Mutter vermeidet mittlerweile Situationen, wo sie mit ihrem Kind alleine unterwegs ist. Die Mutter arbeitet selbstständig und hat in den letzten 2 Jahren selbst ein Haus gebaut. Aufgrund dieser Umstände benötigt es ein hohes Maß an Selbstorganisation, um den Alltag gemeinsam mit ihrem Sohn zu bewältigen.
Aufgaben der Impulshilfe bei Familie B könnten sein:
• Wie gestaltet sich der Alltag der Familie? Wie kann die Mutter Kind- und altersgerecht erziehen bzw. in welchen Bereichen braucht sie Unterstützung?
• Welches soziale Netzwerk steht der Mutter zur Verfügung, um sie im Alltag zu entlasten?

Bei diesen beiden Beispielen geht hervor, dass eine genauere intensivere Abklärung hilfreich wäre, um weitere Schritte planen zu können. In diesen Fällen kann eine Impulshilfe im Rahmen der Abklärung passieren. Somit wäre Familiensozialarbeiter*in weiterhin in der Abklärung und kann aufgrund von Rückmeldungen seitens Impulshilfemitarbeiter*in nächste Schritte einleiten. Zudem können erste Angebote, wie Begleitung der Tochter zu Krankenhausterminen, Vernetzung zu Psychotherapie, Freizeitangebote für den Sohn (Familie A) und gemeinsame Ausflüge im nahen sozialen Umfeld, Erziehungsanleitung, Ermutigung und Stärkung der Mutter (Familie B), gesetzt werden.

--------------------------------------
Familie C: Grenzüberschreitendes Verhalten eines Kleinkindes
Die Mutter meldet sich und ersucht um Unterstützung mit ihrem Sohn. Das Kleinkind würde zurzeit aggressiv reagieren und die Mutter fühle sich dadurch psychisch sehr belastet. Als Erstintervention wurde die Mutter an Reset (Kompetenzzentrum) verwiesen, was sie alsbald umsetzte. Das Kind nahm an einer Sozialkompetenzgruppe teil, jedoch befürchtete die Mutter, dass ihr Sohn dafür noch zu jung sei (er sei überfordert). Die Mutter berichtet von starker Überforderung, sie schlafe nachts kaum noch und würde ihren Sohn häufig vor dem Fernseher sitzen, um durchschnaufen zu können. Sie könne ihren Sohn kaum aus den Augen lassen, er fordere ihre gesamte Aufmerksamkeit. Es wäre ihr kaum möglich zu duschen, immer stelle er etwas an bzw. würde er plötzlich aggressiv reagieren (spucken, hinhauen, mit Steinen werfen, etc.). Auch die Tagesmutter sei sehr gefordert durch die Verhaltensweisen des Kindes. Die Mutter stand kurz vor einer Selbsteinweisung in die Psychiatrie. Hinzukommen die hohen, fast schon zwanghaften Ansprüche an Ordnung und Sauberkeit, die sich die Mutter selbst stellt, wodurch sie sich in einer ständigen Unruhe befindet. Der Vater nimmt die Überforderung seiner Lebensgefährtin wahr, scheint jedoch selbst kaum eine Ressource zu sein, da er im Alltag wenig präsent ist und auch an den Wochenenden eigene Interessen in den Vordergrund stellt. Die Beziehung der Eltern ist von Konflikten geprägt, was in der Vergangenheit bereits zu einer vorübergehenden Trennung der Eltern führte.
Aufgaben der Impulshilfe bei Familie C könnten sein:
• Begleitung der Mutter in Alltagssituationen mit ihrem Kind
• stabile Tagesstruktur erarbeiten, die dem Sohn Sicherheit gibt
• Erziehungshinweise, Bedürfnisse erkennen & adäquat darauf reagieren
• Ermutigung und Stärkung in ihrem Vorgehen, eigene Ansprüche hinterfragen
• Anleitung und Unterstützung bei der Durchführung von Freizeitaktivitäten
• Begleitung der Mutter zu Vernetzungsgesprächen im Kindergarten
• Unterstützung bei der Abklärung, ob das Kleinkind einen zusätzlichen Förderbedarf hat: Ergotherapie, Förderzentrum
• Vernetzung der Mutter zu weiteren Professionen: psychotherapeutische Hilfe, Mutter-Kind-Reha
• regelmäßige gemeinsame Elterngespräche
• angemessene Kommunikationsform (Eltern streiten nicht in Anwesenheit des Sohnes)

Am Bauernhof mit Jugendlichen
Am Bauernhof mit Jugendlichen


zurück zur Liste
Newsletter abonnieren
Newsletterkategorie abonnieren