OÖ Familienkarte – "Erstkarte" bereits in der Schwangerschaft

Der erste Schritt zum Familienglück!

 

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© Land OÖ / Kauder


Die OÖ Familienkarte ist seit über 25 Jahren ein wichtiger und wertvoller Begleiter für Oberösterreichs Familien. Unmittelbar nach dem Jubiläumsjahr der OÖ Familienkarte wird nun eine neue Ära eingeläutet. Die OÖ Familienkarte kann ab sofort bereits in der Schwangerschaft beantragt werden.

Damit möchten wir werdende Eltern unter anderem bei der Anschaffung der Erstausstattung für das Baby sowie mit gezielten Elternbildungsangeboten unterstützen und mit einem umfangreichen Informationspaket servicieren“, freut sich Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner über die neue Initiative.

Die Einführung der OÖ Familienkarte im „Jahr der Familie 1999“ war ein wichtiger Meilenstein in der oberösterreichischen Familienpolitik. Seither werden für Familien bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen, um das Familienleben zu ermöglichen und zu fördern. Dem Ziel „Mehr Zeit für die Familie“ wurde oberste Priorität eingeräumt. Dazu werden seit Einführung der Karte Partnerbetriebe akquiriert, die den Familien Vorteile und Ermäßigungen bei Vorlage der OÖ Familienkarte gewähren. Auch diese Unternehmen zeigen durch ihre Unterstützung eine starke Familienfreundlichkeit und Familienorientierung.

Um Familien künftig im Rahmen der OÖ Familienkarte noch stärker zu unterstützen, sollen werdende Eltern bereits vor der Geburt des ersten Kindes die OÖ Familienkarte als „Erstkarte“ beantragen können. Mit dieser Maßnahme nimmt Oberösterreich einmal mehr eine absolute Vorreiterrolle im Bundesländervergleich ein.


Voraussetzungen für den Erhalt der „Erstkarte“ der OÖ Familienkarte:

  • Vorliegen einer Schwangerschaft beim ersten Kind ab der 20. Schwangerschaftswoche

  • Hauptwohnsitz der werdenden Eltern ist in Oberösterreich

  • Bei ausländischen Staatsbürgern (ausgenommen Bürger eines Mitgliedstaates der EU) ist der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich, etc.) erforderlich

Wichtig bei der Beantragung der Erstkarte ist ein Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (z. B. Eltern-Kind-Pass oder Bestätigung, die auch dem Arbeitgeber vorgelegt wird/wurde etc.).

Der Antrag ist via Online-Formular auf familienkarte.at zu stellen. Die OÖ Familienkarte wird nach Prüfung digital in der Familienkarte APP zur Verfügung gestellt. Nach der Geburt des Kindes ist die Geburtsurkunde zu übermitteln, somit wird die OÖ Familienkarte verlängert.

Zum Online-Antrag


Vorteilsgeber der OÖ Familienkarte

Ob ein Besuch im Tiergarten, in einem Erlebnispark, ein Museumsbesuch oder ein gemütliches Essen mit der Familie - die Vorteilsgeber machen jeden Ausflug zu etwas Besonderem, bei dem die Familie im Mittelpunkt steht.

Zur Vorteilsgebersuche


Oö. Elternbildungsgutscheine

Eltern möchten ihre Kinder bestmöglich auf das Leben vorbereiten und sie verständnisvoll in ihrer Entwicklung begleiten. Dabei suchen sie zunehmend Unterstützung und Beratung zu Erziehungsthemen. Um Eltern zu entlasten und ihre Erziehungskompetenz zu stärken, bietet das Familienreferat des Landes OÖ zahlreiche Elternbildungsveranstaltungen an.

Die pränatale Phase ist für werdende Eltern eine Zeit voller Fragen und intensiver Gefühle. Elternbildung in der Schwangerschaft unterstützt sie mit Informationen, Tipps und Begleitung bei der Vorbereitung auf Geburt und erste Zeit mit dem Baby. Sie vermittelt Wissen, baut Ängste ab, stärkt das Selbstvertrauen und fördert laut Studien ein positiveres Geburtserleben, geringeren Stress sowie die Bindung zwischen Eltern und Kind und die psychische Gesundheit der Eltern.

Mit Ausstellung der „Erstkarte“ der OÖ Familienkarte erhalten werdende Eltern einen Oö. Elternbildungsgutschein im Wert von 20 Euro.

Die Gutscheine können bei allen entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen eingelöst werden. Das gesamte Elternbildungsangebot ist auf der Homepage der OÖ Familienkarte sowie in der Familienkarte App abrufbar. Die Veranstaltungen finden bei Bildungseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren, Familienorganisationen, öffentlichen Anbietern und privaten Initiativen in Oberösterreich statt. Der Gutscheinbetrag wird direkt von der Teilnahmegebühr abgezogen, die Abrechnung erfolgt durch den Veranstalter mit dem Land Oberösterreich.

Weitere Oö. Elternbildungsgutscheine im Wert von jeweils 20 Euro erhalten Eltern automatisch bei Eintrag des Kindes in die OÖ Familienkarte sowie zum 3., 6. und 10. Geburtstag des Kindes.

Zu weiteren Informationen und zum gesamten Angebot der Elternbildung.


OÖ Familienpaket

Mit dieser Mappe erhalten Schwangere und Jungfamilien ein wertvolles Bündel an Informationen über die wichtigen Phasen des Familienlebens sowie über die Familienförderungen des Bundes und des Landes Oberösterreich. Ein beigelegtes Gutscheinheft bietet zusätzlich kleine finanzielle Starthilfen durch zahlreiche Betriebe an. Das "OÖ Familienpaket" kann bei der Wohnsitzgemeinde bzw. beim Magistrat gegen Vorlage des Eltern-Kind-Passes oder der OÖ Familienkarte bereits vor der Geburt des Kindes abgeholt werden.


Pressekonferenz Unterlagen vom 22.01.2025

 

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