Finanzielle Unterstützung im Schuljahr

Nachhilfeförderung

OÖ Schulveranstaltungshilfe

OÖ Wintersportwoche

OÖ Wintersporttage

Schülerbeihilfe

Heim- und_Fahrtkostenbeihilfe

Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Schulbeihilfenrechner

Schulstarthilfe des Bundes


Nachhilfeförderung

Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) und wird in Form eines Gutscheines eingelöst. Anträge können für Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe (alle Schultypen) gestellt werden.

Informationen zur Nachhilfeförderung


OÖ Schulveranstaltungshilfe

Gefördert werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die eine allgemeinbildende Pflichtschule gemäß Schulorganisationsgesetz BGBl. 242/1962 idF., eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht gemäß Privatschulgesetz BGBl. Nr. 244/1962 idF. oder eine Landwirtschaftliche Fachschule besuchen. Wenn lediglich ein Kind der Familie eine allgemeinbildende Pflichtschule oder eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht oder eine Landwirtschaftliche Fachschule besucht und an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilnimmt und ein weiteres Kind der Familie an einer mehrtätigen Schulveranstaltung an einer mittleren, höheren oder berufsbildenden Schule teilnimmt, so wird die Schulveranstaltungshilfe nur für das Kind, welches die allgemeinbildende Pflichtschule, eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht oder eine Landwirtschaftliche Fachschule besucht, in der vorgesehenen Höhe gewährt.

Wichtig: Der Antrag ist nach Durchführung der Schulveranstaltung/en, für die die Beihilfe beantragt wird, spätestens aber 3 Monate nach Ende des laufenden Schuljahres (31.10.), zu stellen.

Information und Antragsformular OÖ Schulveranstaltungshilfe

Onlinerechner


OÖ Wintersportwoche

Das Land OÖ stellt allen Schülerinnen und Schülern im Rahmen der OÖ Wintersportwoche eine kostenlose Liftkarte zur Verfügung, wenn der Schulschikurs in einem oberösterreichischen Schigebiet abgehalten wird und an mindestens vier aufeinanderfolgenden Schultagen (und ganztägig) stattfindet. Anträge können von Schulen im Sinne des Schulorganisationsgesetzes BGBl.Nr.242/1962 idF., von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht gemäß Privatschulgesetz BGBl. Nr. 244/1962 idF. sowie von Landwirtschaftlichen Fachschulen, die in Oberösterreich ihren Standort haben, für Klassen bis zur 13. Schulstufe gestellt werden. Der Antrag ist ausschließlich online möglich.

Informationen OÖ Wintersportwoche


OÖ Wintersporttage

Das Land OÖ stellt Kindergärten und Volksschulen, die in Oberösterreich ihren Standort haben, Gutscheine für maximal 3 Halbtage für kostenlose Liftkarten für Wintersporttage zur Verfügung, wenn der Schikurs in einem oberösterreichischen Schigebiet abgehalten wird. Der Antrag ist ausschließlich online möglich.

Informationen OÖ Wintersporttage


Schulbeihilfe

Schülerinnen und Schüler einer Polytechnischen, einer mittleren oder höhere Schule erhalten ab der 9. bzw. 10. Schulstufe eine Beihilfe zu den Internatskosten bzw. zum Schulbesuch.

Höhe der Grundbeträge: Schulbeihilfe: jährlich 1.520 Euro, Heimbeihilfe: jährlich 1.856 Euro, Fahrtkostenbeihilfe: jährlich 142 Euro

Informationen Schulbeihilfe


Heim- und Fahrtkostenbeihilfe

Die Heim- und Fahrtkostenbeihilfe kann von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, die nicht bei ihren Eltern wohnen, um eine geeignete Schule besuchen zu können. Dabei muss die Schülerin/der Schüler eine Schule besuchen, von der aus sie/er nicht täglich nach dem Unterricht nach Hause fahren kann. Die genaue Höhe der Heimbeihilfe wird aus einem Grundbetrag in Höhe von 1.856 Euro  errechnet, von dem die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie das Einkommen der Schülerin/des Schülers (wenn vorhanden) abgezogen werden. Zur Erhöhung des Grundbetrags kommt es bei Vorliegen einer der im Schülerbeihilfengesetz genannten Voraussetzungen.

Die Fahrtkostenbeihilfe beträgt 142 Euro. Nur wer auch die Heimbeihilfe bezieht, kann Fahrtkostenbeihilfe beziehen.

Die Anträge müssen bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres gestellt werden. Wird der Antrag erst später abgegeben, wird die Beihilfe gekürzt.

Informationen Heim- und Fahrtkostenbeihilfe


Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Mit dieser finanziellen Unterstützung durch öffentliche Stellen in Form einer einmaligen Zahlung werden sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler unterstützt, um an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen zu können. Die Schulveranstaltungen müssen außerhalb des Schulortes stattfinden und mindestens fünf Tage dauern, beispielsweise Skikurse, Projekt- und Sportwochen oder Sprachferien. Schulveranstaltungen mit kürzerer Dauer, wie etwa Exkursionen, Lehrausgänge oder Wandertage werden finanziell nicht unterstützt. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Bedürftigkeit der Schülerin/des Schülers und kann bis zu 242 Euro betragen, höchstens aber so viel, wie von der Schule für die betreffende Veranstaltung als Kostenbeitrag festgesetzt wurde.

Zuständige Stellen

Für Schüler von allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren Anstalten für Lehrer- sowie Erzieherbildung:

die jeweilige Bildungsdirektion


Für Schüler von höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Zentrallehranstalten, Praxisschulen im Rahmen von Pädagogischen Hochschulen, dem Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden sowie höheren Bundes- und Versuchslehranstalten:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

weitere zusätzliche Informationen zu Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen


Schulbeihilfenrechner

Schüler und Eltern können mit Hilfe des Schulbeihilfenrechner ihren Anspruch auf folgende staatliche Beihilfen selbst ermitteln:

Schulbeihilfe (ab der 10. Schulstufe)

Heimbeihilfe/Fahrkostenbeihilfe (ab der 9. Schulstufe)

Besondere Schulbeihilfe (zur Maturavorbereitung für Berufstätige an Abendschulen)

Informationen zum Schulbeihilfenrechner


Schulstarthilfe des Bundes

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den August wird ein Schulstartgeld für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt. Das bedeutet, dass das Schulstartgeld in Höhe von 116,10 Euro im August für jedes Kind, ab dem Kalenderjahr, in dem es das 6. Lebensjahr vollendet, bis zu dem Kalenderjahr, in dem es das 15. Lebensjahr vollendet, ausbezahlt wird. Im Jahr 2023 wird für jene Kinder das Schulstartgeld gewährt, die im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2017 geboren wurden.

Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.


Alle Angaben sind ohne Gewähr

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