Übersicht der aktuellen Familienförderungen des Landes OÖ
Wir stellen Informationen über alle aktuellen Fördermöglichkeiten für Familien zur Verfügung. Lesen Sie nach, welche Förderungen es gibt und was die Voraussetzungen sind, um bestimmte Förderungen zu erhalten.
Kostenlose Kinderunfallversicherung
Eltern-Kind-Zuschuss des Landes OÖ
OÖ Familienkarte
Die OÖ Familienkarte ist eine kostenlose Vorteilskarte, die allen oberösterreichischen Familien mit Kindern Preisnachlässe bis zu 50 % bei den 1.700 Partnerbetrieben in verschiedenen Branchen bringt.
Online-Antrag OÖ Familienkarte
OÖ Elternbildungsgutscheine
Damit Familie gut gelingen kann, brauchen Mütter und Väter neben Wissen vor allem Einfühlungsvermögen. Um Eltern dabei zu unterstützen und sie in ihrer wichtigen Rolle zu stärken, setzt das Familienreferat des Landes Oberösterreich gezielt auf Elternbildung.
Informationen OÖ Elternbildungsgutschein
OÖ Kinderbetreuungsbonus
Viele Eltern wünschen sich, ihre Kinder möglichst lange selbst betreuen zu können. Es liegt im Ermessen der Eltern, wann sie ihre Kinder in eine Kinderbetreuungseinrichtung geben. Viele Eltern möchten die wertvolle Zeit vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr selbst mit ihrem Nachwuchs verbringen oder für ein kleineres Stundenausmaß eine Tagesmutter engagieren. Der Kinderbetreuungsbonus beträgt 960 Euro pro Jahr (80 Euro im Monat).
Informationen und Online-Antragsformular OÖ Kinderbetreuungsbonus
OÖ Mehrlingszuschuss
Mit dem OÖ Mehrlingszuschuss erhalten Eltern nach Mehrlingsgeburten eine finanzielle Unterstützung und Gutscheine für die mobilen Familiendienste der Caritas Oberösterreich. Die Förderung wird einkommensunabhängig und einmalig ausbezahlt. Zwillingsgeburten: 550 Euro, Drillingsgeburten 1.100 Euro, für jeden weiteren Mehrling 550 Euro.
Informationen und Online-Antragsformular OÖ Mehrlingszuschuss
OÖ Schulveranstaltungshilfe
Gefördert werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die eine der folgenden Schulen besuchen:
- eine allgemeinbildende Pflichtschule
- eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht
- eine landwirtschaftliche Fachschule
Wichtig bei mehreren Kindern:
Nimmt nur ein Kind der Familie an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teil, wird diese gefördert, wenn dieses Kind eine der oben genannten Schulen besucht.
Besuchen mehrere Kinder unterschiedliche Schultypen und nehmen an mehrtägigen Schulveranstaltungen teil, wird die Förderung nur für das Kind gewährt, das eine allgemeinbildende Pflichtschule, Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht oder landwirtschaftliche Fachschule besucht.
Antragstellung
- Der Antrag ist nach Durchführung der Schulveranstaltung(en) zu stellen.
- Spätestens jedoch 3 Monate nach Ende des Schuljahres, also bis 31.10.
Hinweis
Schulveranstaltungen von folgenden Schulen werden nicht über diese Förderung, sondern über die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung unterstützt:
- allgemeinbildenden höheren Schulen (auch AHS-Unterstufe)
- berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
- höheren Bildungsanstalten für Elementarpädagogik
Weiter Informationen unter: www.bmb.gv.at
Ergänzend zur Schulveranstaltungshilfe des Landes OÖ bzw. des Bundes kann der "Schulsportwochen 100-er" der WKO beantragt werden. Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist der Nachweis sozialer Bedürftigkeit. Der Antrag kann von der Schule oder von den Eltern gestellt werden. Die Förderung beträgt bis zu 100 Euro pro Schüler.
Weitere Informationen zum "Schulsportwochen 100-er"
Information und Online-Antragsformular OÖ Schulveranstaltungshilfe
Onlinerechner für die Schulveranstalter
OÖ Wintersportwoche
Das Land Oberösterreich stellt allen Schülern im Rahmen der OÖ Wintersportwoche eine kostenlose Liftkarte zur Verfügung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Schulskikurs findet in einem oberösterreichischen Skigebiet statt
- der dauert mindestens vier aufeinanderfolgende Schultage
- der Skikurs wird ganztägig abgehalten
Wer kann den Antrag stellen?
Der Antrag kann gestellt werden von:
- Schulen gemäß Schulorganisationsgesetz BGBl.Nr.242/1962 idF
- Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht gemäß Privatschulgesetz BGBl. Nr. 244/1962 idF.
- landwirtschaftlichen Fachschulen
Hinweis:
Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.
Voraussetzung:
Die Schule hat ihren Standort in Oberösterreich und der Antrag betrifft Klassen bis zur 13. Schulstufe.
Informationen und Online-Antragsformular OÖ Wintersportwoche
Login Online-Abrechnung für Skigebiete
OÖ Wintersporttage
Für Kindergärten und Volksschulen, die in Oberösterreich ihren Standort haben, werden Gutscheine für max. 3 Halbtage für kostenlose Liftkarten zur Verfügung gestellt, wenn der Skikurs in einem oberösterreichischen Skigebiet abgehalten wird. Damit soll den Eltern finanziell unter die Arme gegriffen werden. Ziel ist es, Kinder somit vermehrt für Sport und Bewegung zu begeistern. Die Lehrkraft bzw. Begleitperson der Volksschule/des Kindergartens, welche an allen Tagen des Skikurses vor Ort anwesend ist, muss bei Antragstellung namentlich angeführt und bekannt gegeben werden.
Informationen und Online-Antragsformular OÖ Wintersporttage
Login Online-Abrechnung für Skigebiete
OÖ Nachhilfeförderung
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) und wird in Form eines Gutscheines zur Verfügung gestellt. Anträge können für Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe (alle Schultypen) gestellt werden.
Informationen zur Nachhilfeförderung
Kostenlose Kinderunfallversicherung
Jedes Kind ist ab der Geburt bzw. ab Eintrag in die OÖ Familienkarte bis zum Schuleintritt kostenlos unfallversichert. Die Versicherungsprämie übernimmt das Land OÖ.
Mit 31. März 2026 läuft die kostenlose Kinderunfallversicherung aus. Das Folgeprodukt kommt am 1. April 2026.
Alle Infos zum Folgeprodukt werden in den nächsten Tagen hier ersichtlich sein.
Kostenlose Kinderunfallversicherung
Eltern-Kind-Zuschuss des Landes OÖ
Erziehungsberechtigte haben Anspruch auf den Eltern-Kind-Zuschuss, der einmalig mit 160 Euro ausbezahlt wird, wenn sie das Kind überwiegend betreuen und mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen, sowie die im Vorsorgeheft beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Der Antrag kann zwischen dem 5. und 7. Geburtstag (60.-84. Lebensmonat) gestellt werden.
Eltern-Kind-Zuschuss des Landes OÖ
Begleitperson im Krankenhaus
Um allen Eltern bei einem nötigen Krankenhausaufenthalt ihrer Kinder eine Begleitung ans Krankenbett zu ermöglichen und damit auch die Genesung des Kindes zu fördern, übernimmt das Land Oberösterreich die Pflegegebühren für die Begleitperson (ausgenommen Selbstbehalt von 5,10 Euro pro Tag).
Informationen Begleitperson im Krankenhaus
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