Schulveranstaltungshilfe des Landes OÖ angepasst

Anhebung des Förderbetrages und der Einkommensgrenzen, Wegfall der Voraussetzung der Nächtigung

Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Skikurse oder Landschulwochen sind auch mit Kosten verbunden, was besonders für einkommensschwächere Familien und Alleinerziehende zur großen Belastung werden kann. Aus diesem Grund hat die Oö. Landesregierung auf Initiative von Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner ab diesem Schuljahr bei der Schulveranstaltungshilfe sowohl die Einkommensobergrenzen als auch die Förderbeträge erhöht. Zudem wird künftig von der Voraussetzung der Nächtigung Abstand genommen.

 

Nachhilfeunterricht v.l.n.r.: Familienreferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, ein Schüler und eine Nachhilfelehrerin

©Hermann Wakolbinger

 

Der Sockelbetrag zur Einkommensberechnung wird von 1.200 Euro auf 1.400 Euro (= Gewichtungsfaktor 1,0) angehoben und die Förderhöhe wird pro Schulveranstaltungstag um 5 Euro – von 25 auf 30 Euro – und damit um 20 % erhöht. So kommt beispielsweise eine Familie – Eltern und zwei Kinder - mit einem Jahresnettoeinkommen in der Höhe von bis zu 47.040 Euro (oder 3.920 Euro Jahreszwölftel) bereits in den Genuss der Förderung.

Die Schulveranstaltungshilfe kann für mehrtägige Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Skikurse oder Landschulwochen einer allgemeinbildenden Pflichtschule (Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule) oder einer Landwirtschaftlichen Fachschule beantragt werden. Es reichen vier Schulveranstaltungstage außerhalb des Schulstandortes aus, egal, ob diese vier Tage von einem oder mehreren Kindern gezählt werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Dauer der Schulveranstaltung und beträgt bei 5- und mehrtägigen Aufenthalten 150 Euro (bisher 125 Euro), bei 4-tägigen Schulveranstaltungen 120 Euro (bisher 100 Euro) und bei 3- und 2-tägigen Schulveranstaltungen 90 bzw. 60 Euro (bisher 75 bzw. 50 Euro).


Hier finden Sie mehr Informationen zur Schulveranstaltungshilfe

 

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