OÖ Familienkarte

Die Antragstellung ist gebührenfrei - Sie erhalten die OÖ Familienkarte gratis!


Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ Familienkarte

  • Der Hauptwohnsitz der Eltern bzw. des Elternteiles mit denen/dem das Kind (die Kinder) im gemeinsamen Haushalt lebt (leben), befindet sich in Oberösterreich.
  • Für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bezogen.
  • Von ausländischen Staatsbürgern/innen (ausgenommen Bürger/innen eines Mitgliedstaates der EU) ist der Nachweis eines Aufenthaltstitels (gültige Niederlassungsbewilligung oder positiver Asylbescheid) anzuschließen.
  • Elternteile, die getrennt von ihrem Kind (ihren Kindern) leben, können eine Familienkarte beantragen, wenn aus einer Scheidungsurkunde oder Unterhaltvereinbarung hervorgeht, dass ein Besuchsrecht besteht und der Wohnsitz des Antragstellers sowie des Kindes (der Kinder) in Oberösterreich liegt. (Bitte Kopie der Scheidungsurkunde bzw. Unterhaltsvereinbarung und Meldezettel des Kindes/der Kinder beilegen!)
  • Der Antragsteller verpflichtet sich, jede Änderung in den Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ Familienkarte dem Familienreferat unverzüglich mitzuteilen.

Ablauf der Antragstellung

  • Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist dem zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bzw. Magistrat zur Bestätigung der Angaben vorzulegen. Die Gemeinde/der Magistrat übermittelt den Antrag dem Familienreferat des Landes OÖ.
  • Bei Wohnort Linz: Hier ist keine Bestätigung des Formulares erforderlich, es muss nur der Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe beigelegt werden.

Online-Antrag


Erhalt und Gültigkeitsdauer der OÖ Familienkarte

  • Die OÖ Familienkarte in digitaler Form ist bereits am Bearbeitungstag verfügbar.
  • Die OÖ Familienkarte in physischer Forum (Plastikkarte) wird dem Antragsteller/der Antragstellerin etwa 6 Wochen nach Antragstellung zugesandt.
  • Die OÖ Familienkarte ist bis zum 19. Geburtstag des ältesten Kindes, längstens bis zu dem Zeitpunkt, ab welchem für ein Kind keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird, gültig.
  • Eine Verlängerung der OÖ Familienkarte für Kinder ab dem 19. Lebensjahr ist mittels Antrag und Vorlage eines aktuellen Familienbeihilfebescheides bis maximal zur Vollendung des 24. Lebensjahres möglich. Sollte für das älteste eingetragene Kind keine Familienbeihilfe mehr bezogen werden, muss ein Antrag für das jüngere Kind/die jüngeren Kinder gestellt werden, um die Gültigkeit der OÖ Familienkarte zu verlängern. Ohne Nachweis verliert die Karte ihre Gültigkeit. 

Verpflichtung

  • Inhaber/innen der OÖ Familienkarte verpflichten sich, jede Änderung in den Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ Familienkarte dem Familienreferat im Amt dere Oö. Landesregierung unverzüglich mitzuteilen.

Vorteile der OÖ Familienkarte

  • Ermäßigungen bei verschiedenen oberösterreichischen Betrieben (z. B. im Freizeit-, Gastronomie und Dienstleistungsbereich), die als Partnerbetrieb familienfreundliche Angebote (z. B. in der Preis- und Tarifgestaltung) den oberösterreichischen Familien zur Verfügung stellen
  • Oma + Opa Bonus: Mit der OÖ Familienkarte der Eltern können auch Großeltern mit den Enkelkindern viele Vorteile nutzen
  • Nutzung der Familienkarte APP inkl. digitale Familienkarte
  • Online-Service mit Digitalem Elternbildungskonto
  • Erhalt von Elternbildungsgutscheinen zur Geburt sowie zum 3., 6. und 10. Geburtstag des Kindes im Wert von je 20 Euro
  • Kostenlose Zusendung der neuesten Ausgabe des OÖ Familienjournals, in welchem interessante Informationen und Neuerungen für die Familie sowie die aktuelle Liste der Partnerbetriebe und deren spezielle Angebote enthalten sind
  • Kostenlose Kinderunfallversicherung bis zum Schuleintritt des Kindes
  • Einladung zur kostenlosen Teilnahme an Veranstaltungen des Familienreferates des Landes OÖ
  • Informationsvorsprung durch ständige Information über alle Neuerungen und Änderungen bei familienfreundlichen Förderungsmaßnahmen und familienorientierten Aktionen des Landes OÖ
  • Günstiger Bus- und Bahnfahren im OÖ Verkehrsverbund und mit der WESTbahn
  • Günstig Tanken bei Turmöl- und Doppler-BP-Tankstellen

Weitere Informationen und Auskünfte

  • Telefonische Auskünfte: 0732/7720-18771
  • Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an das Amt der Oö. Landesregierung, Familienreferat, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, E-Mail: familienreferat@ooe.gv.at, Fax: 0732/7720-216 455.
  • Antragsformulare erhalten Sie bei den Gemeindeämtern und Magistraten, den Informationsstellen des Landes (bei den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Oö. Landesregierung) sowie beim Familienreferat im Amt der Oö. Landesregierung bzw. kann der Antrag auch online gestellt werden.

Datenschutzinformation

  • Die Familienkarte ist eine Servicekarte des Landes Oberösterreich.
  • Ihre in diesem Formular angegebenen personenbezogenen Daten werden für die Ausstellung der Familienkarte und alle damit verbundenen Leistungen wie Informationen, Elternbildungsgutscheine, Angebote und Services der OÖ Familienkarte bzw. des Familienreferates und Newsletter (sofern entsprechend angefordert) beim Amt der OÖ Landesregierung verarbeitet und bis max. zur Vollendung des 24. Lebensjahres des jüngsten Kindes gespeichert. Diese Verarbeitung basiert auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Der Antragsteller/die Antragstellerin bestätigt, dass er/sie zur Angabe der personenbezogenen Daten des/der Ehegatten/in bzw. des/der Lebensgefährten/-in und der Kinder berechtigt ist.
  • Ihre Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Eine Ausnahme besteht für Dritte, die mit dem Zweck der Ausstellung, Vertragserfüllung (art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO) und der Abwicklung der Leistungen der OÖ Familienkarte betraut werden.
  • Basierend auf unserem berechtigten Interesse unsere Angebote für Sie stets weiterzuentwickeln werden außerdem Daten für statistische und wissenschaftliche Auswertungen an die damit beauftragten Unternehmen übermittelt.
  • Die Adressen der jeweils aktuellen Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, finden Sie unter www.familienkarte.at/datenschutz.
  • Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie in bestimmten Fällen auf Datenübertragbarkeit.

Widerruf: Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich bei Amt der Oö. Landesregierung, Familienreferat, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, oder per E-Mail an familienkarte@ooe.gv.at widerrufen werden. Die Familienkarte verliert damit ihre Gültigkeit und darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingesetzt werden. Die Datenverarbeitung, die bis zum Widerruf rechtmäßig erfolgte, bleibt vom Widerruf unberührt.

Weiterführende Informationen zum Datenschutz finden Sie auf www.familienkarte.at/datenschutz und www.land-oberoesterreich.gv.at/datenschutz .

 

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